Von Profis durchgeführt!
Kaufpreisfindung in kürzester Zeit!
Dieser Art des Immobilienverkaufs hat sich VINKE Immobilien intensivst angenommen und führt es seit 2007 erfolgreich durch.
Vorab soll ausdrücklich betont werden, dass das Bieterverfahren keine Auktion oder Versteigerung ist.
Beim Bieterverfahren bestimmt ausschließlich der Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren wird.
Als langjährig erfahrener Immobilienanbieter ist es VINKE Immobilien bewusst, dass es für jeden Verkäufer und Käufer die anspruchsvollste Aufgabe ist, einen wertentsprechenden Kaufpreis zu benennen.
Dazu sind umfangreiche Informationen der Immobilie Grundvoraussetzung.
Mit fachlicher Kompetenz erstellt VINKE Immobilien ein sehr umfangreiches und bankprüffähiges Exposé. Dazu gehört ein nachvollziehbares Wertgutachten, das von einem EU personenzertifizierten Sachverständigen ausgearbeitet wurde.
Zudem werden bei der Annahme eines Gebäudes, das im Bieterverfahren durch VINKE Immobilien angeboten wird, für alle dringend erforderlichen Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen Kostenvoranschläge eingeholt.
Auch sind die monatlichen Bewirtschaftungskosten (Versicherungen, Grundbesitzabgaben etc.) in einem Wirtschaftsplan aufgeführt.
Alle Kaufnebenkosten (Notar, Grundsteuer etc.) sind vorkalkuliert.
... weil Kostentransparenz im Immobilienverkauf besonders wichtig ist.
Mit diesen umfangreichen Informationen und den beigefügten Gebäudeunterlagen, wird dem Bieter ermöglicht, einen dem Gebäudewert angemessenen Kaufpreis zu benennen.
Der Verkäufer findet im Verlauf des Bieterverfahrens durch das Wertgutachten und der Gebotseingänge zu einem realen Verkaufspreis.
Diese Marketingstrategie, die VINKE Immobilien beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren anwendet, bietet ein Höchstmaß an Fairness für Verkäufer und Käufer, weil die Wertigkeit der Immobilie klar dargestellt ist.
Dies ist auch die unabdingbare Grundlage für eine seriöse Immobilienfinanzierung.
Vorab soll ausdrücklich betont werden, dass das Bieterverfahren keine Auktion oder Versteigerung ist.
Beim Bieterverfahren bestimmt ausschließlich der Eigentümer, ob er das Höchstgebot akzeptieren wird.
Als langjährig erfahrener Immobilienanbieter ist es VINKE Immobilien bewusst, dass es für jeden Verkäufer und Käufer die anspruchsvollste Aufgabe ist, einen wertentsprechenden Kaufpreis zu benennen.
Dazu sind umfangreiche Informationen der Immobilie Grundvoraussetzung.
Mit fachlicher Kompetenz erstellt VINKE Immobilien ein sehr umfangreiches und bankprüffähiges Exposé. Dazu gehört ein nachvollziehbares Wertgutachten, das von einem EU personenzertifizierten Sachverständigen ausgearbeitet wurde.
Zudem werden bei der Annahme eines Gebäudes, das im Bieterverfahren durch VINKE Immobilien angeboten wird, für alle dringend erforderlichen Reparatur- und Modernisierungsmaßnahmen Kostenvoranschläge eingeholt.
Auch sind die monatlichen Bewirtschaftungskosten (Versicherungen, Grundbesitzabgaben etc.) in einem Wirtschaftsplan aufgeführt.
Alle Kaufnebenkosten (Notar, Grundsteuer etc.) sind vorkalkuliert.
... weil Kostentransparenz im Immobilienverkauf besonders wichtig ist.
Mit diesen umfangreichen Informationen und den beigefügten Gebäudeunterlagen, wird dem Bieter ermöglicht, einen dem Gebäudewert angemessenen Kaufpreis zu benennen.
Der Verkäufer findet im Verlauf des Bieterverfahrens durch das Wertgutachten und der Gebotseingänge zu einem realen Verkaufspreis.
Diese Marketingstrategie, die VINKE Immobilien beim Immobilienverkauf im Bieterverfahren anwendet, bietet ein Höchstmaß an Fairness für Verkäufer und Käufer, weil die Wertigkeit der Immobilie klar dargestellt ist.
Dies ist auch die unabdingbare Grundlage für eine seriöse Immobilienfinanzierung.
Der Verlauf des Bieterverfahrens bei VINKE Immobilien:
Das bankprüffähige Exposé
erhalten Interessenten schon vor der Erstbesichtigung. Damit gibt VINKE Immobilien zügig einen qualifizierten Überblick.
Stimmt das Immobilienangebot soweit mit den Anforderungen überein laden wir zum...
VINKE Bietertag ein. An diesem Tag gibt VINKE Immobilien die Möglichkeit, die Immobilie, in lockerer Atmosphäre, kennen zulernen. Das Wertgutachten, der Energieausweis und weitere Informationen liegen zur Einsicht vor.
Entspricht die Immobilie den Vorstellungen erfolgt...
der Beratungstermin persönlich oder telefonisch. Hier werden individuelle Vorstellungen und Möglichkeiten an die Immobilie betreffend besprochen. Zum Beispiel bauliche Veränderungen, Modernisierungs- oder Renovierungswünsche. Kostenvoranschläge werden auf Wunsch eingeholt. Hilfreich zur Seite steht hier das VINKE-Partner-Netzwerk. Es besteht aus kompetenten Fachleuten: Finanzberatern, Architekten, Bausachverständigen, und Handwerksbetrieben.
In der Regel erfolgt dann die Zweitbesichtigung der Immobilie. Gerne auch mit einem Handwerker, Berater oder Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Die Gebotsabgaben gehen spätestens nach dem Zweittermin ein. Als roter Faden zur Gebotshöhe dient der ermittelte Verkehrswert, (bzw. das Mindestgebot). Die Gebotsabgabe erfolgt an VINKE Immobilien schriftlich und beinhaltet neben dem Gebot auch eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank.
Die Gebotsweiterleitung aller Kaufinteressenten an den Eigentümer erfolgt durch VINKE Immobilien.
Eigentümerzustimmung/Kaufpreiseinigung In der Regel entscheidet sich der Eigentümer nach Eingang aller Gebote innerhalb 1 Woche welches Angebot er akzeptiert.
Die Kaufvertragsvorbereitungen werden danach durch VINKE Immobilien durchgeführt.
Notartermin/Kaufvertragsunterzeichnung
Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die professionelle Übergabe der Immobilie durch VINKE Immobilien inklusive Protokollführung und Übergabe der noch vorliegenden Unterlagen.
Haben Sie noch Fragen oder sonstige Anliegen? Rufen Sie uns einfach an!
Für Sie klären wir das gerne!
erhalten Interessenten schon vor der Erstbesichtigung. Damit gibt VINKE Immobilien zügig einen qualifizierten Überblick.
Stimmt das Immobilienangebot soweit mit den Anforderungen überein laden wir zum...
VINKE Bietertag ein. An diesem Tag gibt VINKE Immobilien die Möglichkeit, die Immobilie, in lockerer Atmosphäre, kennen zulernen. Das Wertgutachten, der Energieausweis und weitere Informationen liegen zur Einsicht vor.
Entspricht die Immobilie den Vorstellungen erfolgt...
der Beratungstermin persönlich oder telefonisch. Hier werden individuelle Vorstellungen und Möglichkeiten an die Immobilie betreffend besprochen. Zum Beispiel bauliche Veränderungen, Modernisierungs- oder Renovierungswünsche. Kostenvoranschläge werden auf Wunsch eingeholt. Hilfreich zur Seite steht hier das VINKE-Partner-Netzwerk. Es besteht aus kompetenten Fachleuten: Finanzberatern, Architekten, Bausachverständigen, und Handwerksbetrieben.
In der Regel erfolgt dann die Zweitbesichtigung der Immobilie. Gerne auch mit einem Handwerker, Berater oder Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Die Gebotsabgaben gehen spätestens nach dem Zweittermin ein. Als roter Faden zur Gebotshöhe dient der ermittelte Verkehrswert, (bzw. das Mindestgebot). Die Gebotsabgabe erfolgt an VINKE Immobilien schriftlich und beinhaltet neben dem Gebot auch eine Finanzierungsbestätigung der zu finanzierenden Bank.
Die Gebotsweiterleitung aller Kaufinteressenten an den Eigentümer erfolgt durch VINKE Immobilien.
Eigentümerzustimmung/Kaufpreiseinigung In der Regel entscheidet sich der Eigentümer nach Eingang aller Gebote innerhalb 1 Woche welches Angebot er akzeptiert.
Die Kaufvertragsvorbereitungen werden danach durch VINKE Immobilien durchgeführt.
Notartermin/Kaufvertragsunterzeichnung
Nach Kaufpreiszahlung erfolgt die professionelle Übergabe der Immobilie durch VINKE Immobilien inklusive Protokollführung und Übergabe der noch vorliegenden Unterlagen.
Haben Sie noch Fragen oder sonstige Anliegen? Rufen Sie uns einfach an!
Für Sie klären wir das gerne!
Möchten Sie mehr erfahren über das VINKE Bieterverfahren?
VINKE Immobilien steht mit ganzem Herzen hinter diesem Konzept Immobilien zu verkaufen. Ihnen stellen wir gerne unverbindlich diesen erfolgreichen Verkaufsweg vor, zeigen Ihnen Immobilien die bereits so verkauft wurden, nennen Ihnen gerne Referenzen oder laden Sie zu einem VINKE Bietertag herzlich ein! Wann ist es Ihnen Recht? Kontaktieren Sie uns einfach!